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Δευτέρα 12 Αυγούστου 2019

Nichtdeutsche Staatsbürger im Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB – Jahres- und Bundesländervergleich der Neuanordnungen 2010–2015 sowie Gruppenbesonderheiten
Erratum zu:
Forens Psychiatr Psychol Kriminol 2019
https://doi.org/10.1007/s11757-019-00526-7
Leider hat sich in der Originalpublikation bei der Beschriftung von Abb. 3 der Fehlerteufel eingeschlichen: Entgegen der Angabe handelt es sich ausschließlich um Neuanordnungen gemäß § 64 StGB. Wir bitten, …

Kongresskalender Heft 3/19

Psychiatrischer Beitrag

Sublime Entlassungshindernisse

Substanzkonsum, Delinquenz, Entwöhnung

Cannabis und Schizophrenie – Risikofaktoren, diagnostische Einordnung und Auswirkungen auf Verlauf und Prognose

Zusammenfassung

Schizophrene Psychosen sind häufig mit dem Konsum von Cannabis assoziiert. Die vorliegende Übersichtsarbeit beschäftigt sich zunächst mit der Frage nach einem möglichen kausalen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Cannabis und der Entwicklung einer Schizophrenie. Epidemiologische Studien konnten hierbei den Konsum von Cannabis übereinstimmend als relevanten Risikofaktor identifizieren. Für das Ausmaß des Erkrankungsrisikos scheint insbesondere die Interaktion von Cannabis mit weiteren Risikofaktoren (genetische Vulnerabilität, traumatische Erfahrungen in der Kindheit, Zusammensetzung und Potenz der konsumierten Cannabiszubereitungen) entscheidend zu sein. Im nachfolgenden Kapitel werden die verschiedenen cannabisassoziierten psychotischen Zustandsbilder eingehender beschrieben und nach zeitlichem Auftreten, Dauer und klinischer Relevanz voneinander abgegrenzt sowie anhand der Kriterien der ICD-10 diagnostisch eingeordnet. Abschließend werden die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Psychopathologie, das psychosoziale Funktionsniveau, das psychotische Rückfallrisiko und die Behandlungsadhärenz bei Patienten mit einer schizophrenen Psychose und der positive Einfluss anhaltender Abstinenz auf den klinischen Verlauf näher dargestellt.

Kriminologischer Beitrag

Der Gebrauch illegaler Substanzen im deutschsprachigen Raum

Zusammenfassung

Substanzkonsumstörungen belasten Betroffene und ihren Angehörigen und gehen mit hohen Kosten für die Gesellschaft einher. Da die Verbreitung des Konsums psychotroper Substanzen mit dem Risiko von Konsumstörungen verbunden ist, sind nationale Monitoring-Programme zum illegalen Substanzkonsum hilfreich zur Risiko- und Kostenabschätzung. Allerdings weisen Umfragemethoden – meist Selbstberichte in Telefoninterviews oder Onlinebefragungen, methodische Schwächen auf, wie Abwasseruntersuchungen auf Drogenrückstände in europäischen Städten nahelegen. In der vorliegenden Arbeit werden die Daten repräsentativer Umfragen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, zusammen mit den jüngsten Daten aus Abwasseruntersuchungen, besprochen. In Europa und im deutschsprachigen Raum steigen der Cannabiskonsum und die Nachfragen zur Behandlung von Cannabiskonsumstörungen an. Während in Deutschland zusätzlich der Amphetaminkonsum und assoziierte Behandlungsnachfragen zunehmen, scheint sich in der Schweiz v. a. der Kokainkonsum zu verbreiten. Auch der Konsum von 3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin („Ecstasy“) steigt in Deutschland und der Schweiz an, wie Abwasseruntersuchungen nahelegen. Opiate, wie Heroin, werden im deutschsprachigen Raum derzeit weniger konsumiert, obwohl spezialisierte Behandlungsnachfragen durch Altkonsumenten aus früheren Heroinwellen weiter hoch sind. Zukünftige drogenpolitische Regulierungsmodelle stehen vor der Herausforderung, zugleich den repressiven Anteil der Gesetzgebung zu vermindern, aber dennoch den problematischen Konsum in der Gesamtbevölkerung und besonders von Jugendlichen zu senken. Ein erster möglicher Schritt wäre die Entkriminalisierung des Konsums (nicht des Verkaufs), um Betroffene mit Substanzkonsumstörungen vor Repressionen und weiterer Marginalisierung zu schützen.

Ambulante Suchtmaßnahmen in der Schweiz: eine Alternative zum deutschen geschlossenen Maßregelvollzug nach § 64?

Zusammenfassung

Fast die Hälfte der Straftäter mit Abhängigkeitserkrankungen, die in der deutschen Maßregel nach § 64 StGB (Strafgesetzbuch) unterbracht sind, wird rückfällig. Aktuell befasst sich eine interdisziplinäre Taskforce in Deutschland mit der Erarbeitung von Mindeststandards für Behandlungen in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB. In der Schweiz werden von Suchtstoffen abhängige Delinquenten unter dem Art. 63 StGB mehrheitlich vollzugsbegleitend oder in einem ambulanten Setting behandelt. Für eine erfolgreiche ambulante Behandlung abhängigkeitserkrankter Straftäter haben sich die hier vorgestellten Rahmenbedingungen als sinnvoll erwiesen. Dazu gehören strukturelle Anforderungen an das interdisziplinäre Team, eine gute Infrastruktur mit entsprechenden Räumlichkeiten, Dienstwagen, Medikamentenabgabe etc., einfache und zentrale Erreichbarkeit und Mobilität ebenso wie die inhaltliche Ausgestaltung mit umfassendem Fallmanagement, individuellen Behandlungsplänen und einer leitliniengerechten Behandlung der zugrunde liegenden psychischen Störungen. Weiterhin geht es darum, die Anforderungen an Motivation und Abstinenz nicht zu hoch zu stellen. Das hier vorgestellte Spezialangebot der ambulanten Suchtmaßnahmen der Klinik für Forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich ist eng mit dem dortigen Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen der Allgemeinpsychiatrische vernetzt. Beide Seiten profitieren von der Expertise der anderen Fachrichtung durch gemeinsame Fallbesprechungen, Fallsupervisionen und Vertretungen.

Sucht und Delinquenz

Zusammenfassung

Sucht und Delinquenz sind zwei häufige gesellschaftliche Phänomene. Der Begriff Sucht ist gegenüber den psychiatrischen Begriffen Missbrauch und Abhängigkeit zwar unscharf, jedoch so ubiquitär implementiert, dass er in dieser Übersicht verwendet und – wo möglich – differenziert werden soll. Etwa 8 von 100 Personen in Deutschland weisen in der Lebenszeit eine Abhängigkeit oder einen Missbrauch von Alkohol auf, 2 von 100 von illegalen Drogen. Etwa ein Viertel aller 16- bis 40-Jährigen hat Opfererfahrung bezüglich physischer Gewalt. Für die jeweils einzelnen Erscheinungsformen liegen vorrangig allgemeine epidemiologische Erkenntnisse vor, welche nur unter Berücksichtigung verschiedener Limitationen auf spezifische Populationen übertragen werden können. Bei der registrierten Kriminalität werden Konsumenten harter Drogen oder unter Alkoholeinfluss am häufigsten bei Gewaltstraftaten auffällig, jedoch nicht in mehr als ein Drittel der Fälle. Die Anwendung des strafrechtlichen Sanktionssystems und besonderen Interventionsformen ist nur unzureichend nachvollziehbar anhand verfügbarer Statistiken. Gleichzeitig sind viele verschiedene Professionen mit Präventions- und Interventionsmaßnahmen in der Arbeit mit der jeweiligen Klientel betraut, welche durch Beachtung der basal vorliegenden Erkenntnisse und Begriffe die notwendige interdisziplinäre Zusammenarbeit konstruktiv gestalten können.

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